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101 Stichwörter für die praktische Betriebsratsarbeit
101 Stichwörter für die praktische Betriebsratsarbeit
ISBN-13: 978-3-911-31503-6
Artikelnummer: 99-001
Erscheinungsjahr: 2026
Seitenanzahl: 781
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Ihr Einstieg in die Betriebsratsarbeit – verständlich, praxisnah, auf den Punkt
Betriebsratsarbeit ist wichtig und oft komplizierter, als sie sein müsste. Wer die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten will, braucht vor allem eins: einen schnellen, verlässlichen Überblick über Rechte, Pflichten und Handlungsspielräume. Doch genau hier wird es häufig unübersichtlich. Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Gerichtsurteile bilden ein wahres Dickicht, das ohne juristisches Vorwissen nur schwer zu durchdringen ist.
Dabei betreffen arbeitsrechtliche Regelungen längst nicht nur Expertinnen und Experten: Über 50 Bundesgesetze regeln Aspekte der Arbeitswelt, jedoch meist in einer Sprache, die für Nichtjuristinnen und Nichtjuristen kaum zugänglich ist. Komplexe Fachbegriffe, verschachtelte Formulierungen und zahlreiche Querverweise machen die Suche nach konkreten Antworten unnötig zeitaufwendig.
Der Titel „101 Stichwörter für die praktische Betriebsratsarbeit“ schafft hier Abhilfe. Das Nachschlagewerk bündelt die wichtigsten Begriffe aus dem Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht passgenau zugeschnitten auf den Aufgabenbereich des Betriebsrats. Übersichtlich aufgebaut und verständlich formuliert, liefert das Buch schnelle Orientierung und konkrete Antworten auf gängige Fragen im Gremium.
Die relevanten gesetzlichen Grundlagen und Gerichtsentscheidungen werden verständlich zusammengefasst und in klarer, lesefreundlicher Sprache erklärt.
Randbemerkungen neben den Texten ermöglichen es, schnell und gezielt Antworten auf spezielle Fragen zum Thema des jeweiligen Stichworts zu finden. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis am Ende des Buches sorgt zusätzlich für schnellen Zugriff.
Kurz gesagt: der Titel stellt einen praxisnahen Begleiter für alle dar, die Betriebsratsarbeit kompetent, sicher und zeitgemäß gestalten wollen – ohne vorab Jura zu studieren.
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